Interessenvertretungen
Mitbestimmung
Die Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigung in den Betriebsstätten werden durch den Werkstattrat, der Frauenbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung oder durch den Eltern- und Betreuerbeirat vertreten.
Das heißt, Probleme, Sorgen, Impulse, Ideen können an die Interessenvertretungen herangetragen werden. Diese setzen sich mit Lösungsmöglichkeiten auseinander und stellen bei Bedarf den Kontakt zu den Betriebsstättenleitern, den Geschäftsbereichsleitern oder zur Geschäftsführung her.
Unser Werkstattrat
Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Menschen mit Beeinträchtigung
Unser Werkstattrat
Unser Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Mitarbeiter*innen mit einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung in den PLSW Betriebsstätten. Er vertritt die Interessen der Menschen mit Beeinträchtigung gegenüber der jeweiligen Betriebsstättenleitung bzw. der Geschäftsführung. Die Arbeit des Werkstattrates wird durch Vertrauenspersonen aus dem Kreis der Fachkräfte begleitet. Der Werkstattrat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen.
Grundlage der Arbeit des Werkstattrates ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung WMVO, die dem Werkstattrat eine Mitsprache in den Belangen des Werkstattalltages gewährleistet. Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Menschen mit Beeinträchtigung in den PLSW Betriebsstätten neu gewählt.
Mitwirkungsrechte bestehen beispielsweise bei der Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses, beim Gesundheitsschutz, bei der Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, bei der Gestaltung von Arbeit und den zusammenhängenden Aspekten, bei Umsetzungen und Baumaßnahmen.
Mitbestimmungsrechte haben wir beispielsweise in den Bereichen der Werkstattordnung, der Arbeitszeit, des Arbeitsentgeltes, der Urlaubsplanung, der Verpflegung, bei Fort- und Weiterbildungen, Gestaltung wichtiger Räumlichkeiten und bei sozialen Aktivitäten.
Unser Gesamtwerkstattrat
Der Gesamtwerkstattrat wird aus den Werkstatträten der einzelnen Betriebe gewählt und ist für die überbetrieblichen Belange der Menschen mit Beeinträchtigung zuständig. Darüber hinaus übernimmt der Gesamtwerkstattrat die Aufgaben eines Werkstattrates, wenn vorübergehend ein Werkstattrat oder ein Wahlvorstand nicht vorhanden ist. Er achtet darauf, dass die geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Dies gilt vor allem für das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis.
Der Gesamtwerkstattrat achtet darauf, dass die Werkstattverträge beachtet werden und wirkt darauf hin, dass die Bedingungen für die Mitarbeiter*innen an allen unseren Standorten vergleichbar sind. Der Gesamtwerkstattrat ist an der Gestaltung des Werkstattentgeltes beteiligt. Er wirkt bei der inhaltlichen Gestaltung der Werkstattordnung mit.
Ansprechpartner "Werkstattrat und Asssistentinnen Werkstattrat"
Agnes Katrin Rubisch
Werkstattratsvorsitzende
Lothar-Wittko-Werkstatt
Ostring 8a, 31655 Stadthagen
Tel. +49 5721 700-206
Mobil +49 152 28877577
Fax +49 5721 700-118
Nina Eulert
Stellvertretende Werkstattratsvorsitzende
Industrieservice Afferde
Auf dem Rübencampe 8, 31789 Hameln
Mobil +49 151 57103699
Fax +49 5151 575859
Eileen Huck
Assistentin Werkstattrat Bereich Schaumburg
Lothar-Wittko-Werkstatt
Ostring 8a, 31655 Stadthagen
Mobil +49 151 57103671
Jennifer Draffehn
Assistentin Werkstattrat Bereich Hameln
Werkstatt Afferde
Scheckfeldweg 1, 31789 Hameln
Mobil +49 15157103706
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Unsere Frauenbeauftragte
Für die Interessen der Mitarbeiterinnen mit Beeinträchtigung
Erstmalig wurde 2017 in den PLSW-Betriebsstätten eine Frauenbeauftragte als Interessenvertretung für weibliche Beschäftigte gewählt. Damit wurde eine durch das Bundesteilhabegesetz eingeführte Neuerung umgesetzt. Die drei Aufgabenschwerpunkte der Frauenbeauftragten liegen in den Themen:
- Gleichstellung von Frau und Mann
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie und
- Schutz vor Gewalt.
Ansprechpartner "Frauenbeauftragte + Assistentin Frauenbeauftragte"
Kerstin Mahlstedt
Frauenbeauftragte
Werkstatt Afferde
Scheckfeldweg 1, 31789 Hameln
Tel. +49 5151 57585523
Stefanie Matthies
Stellvertretende Frauenbeauftragte
Lothar-Wittko-Werkstatt
Ostring 8a, 31655 Stadthagen
Mirja Möhlmann
Begleitender Dienst
Berufsbildungszentrum
Ruthenstraße 10, 31785 Hameln
Tel. +49 5151 942200-105
Fax +49 5151 942200-112
Unser Eltern- und Betreuerbeirat
Aktive Partner in den Betriebsstätten
Der Eltern- und Betreuerbeirat ergänzt die Interessenvertretung der Menschen mit Beeinträchtigung, also den Werkstattrat und nimmt den Blickwinkel der Eltern und Betreuer:innen ein.
Schwerpunkte der Arbeit des Eltern- und Betreuerbeirates sind:
- Die Förderung des Erfahrungsaustausches und des Dialogs zwischen Eltern, Angehörigen und Betreuern.
- Beratung des Werkstattrates bei seiner Arbeit – sofern gewünscht.
- Die Verbesserung der Stellung und Sichtbarkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gesellschaft.
- Beratung und Information von Eltern.
- Gegenseitiger Austausch zu relevanten Themen der Werkstatt.
- Einbringen von Ideen und Vorschlägen, die den Mitarbeiter:innen und der Werkstatt und der Teilhabe dienen.
- Regelmäßige Treffen mit Geschäftsbereichsleitung und Betriebsstättenleitungen zum Informationsaustausch.
Der Eltern- und Betreuerbeirat versteht sich auch als Bindeglied zwischen Eltern, Selbstvertreter:innen, beeinträchtigen Menschen und dem Träger der Werkstätten. Der Beirat wird auf der jährlichen Eltern- und Betreuerversammlung der Werkstätten jeweils für Stadthagen, Rinteln und Hameln-Pyrmont für drei Jahre gewählt. Die Arbeit ist ehrenamtlich. Ein aktiver Dialog ist sehr wichtig.
Elternbeirat Hameln-Pyrmont: Herr Rüdiger Zemlin, E-Mail r.zemlin@icloud.de
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Was ist die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO)?
WMVO ist die Abkürzung für Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. In der WMVO stehen die Aufgaben, die Rechte und die Pflichten für den Werkstattrat (WR). Die WMVO regelt die Mitbestimmung und die Mitwirkung von behinderten Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten in Werkstattangelegenheiten. Auch die Interessenvertretung der in Werkstätten beschäftigten behinderten Frauen durch Frauenbeauftragte ist dort geregelt. Auch die Wahl des Werkstattrates, die Amtszeit und Geschäftsführung ist in der WMVO geregelt.
Was macht der Werkstattrat?
Die Aufgaben des Werkstattrates beinhalten darüber zu wachen, dass die zugunsten der Werkstattmitarbeitenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und mit der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden. Der Werkstattrat nimmt Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitenden entgegen und spricht diese mit den Verantwortlichen an. In den Angelegenheiten, in denen der Werkstattrat ein Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrecht hat, wird der Werkstattrat von der Werkstatt vor Durchführung einer Maßnahme rechtzeitig, umfassend und in angemessener Weise unterrichtet und angehört. Der Werkstattrat führt mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der Werkstattmitarbeitenden durch.
Was macht die Frauenbeauftragte?
Die Frauenbeauftragte wird gleichzeitig mit dem Werkstattrat gewählt und vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten behinderten Frauen gegenüber den Werkstattverantwortlichen, insbesondere in den Bereichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt. Dazu soll sie einmal im Monat mit der Betriebsstättenleitung zu einer Besprechung zusammenkommen. Sie hat auch das Recht, an den Sitzungen des Werkstattrates teilzunehmen.