Bewohnervertretung
Zentrales Mitwirkungsgremium und die Interessenvertretung
Die Bewohnervertretungen sind das zentrale Mitwirkungsgremium und die Interessensvertretung für Bewohner:innen unserer Wohnhäuser in Schaumburg und Hameln-Pyrmont. Sie werden von den Bewohnern:innen gewählt.
Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung über die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebes (Heimmitwirkungsverordnung – HeimmwV). Die Zahl der Heimbeiratsmitglieder ist in § 4 HeimmwV geregelt. Eine Ermächtigung für die Verordnung besteht durch das Heimgesetz (HeimG).
Sie sind insbesondere in
- die Gestaltung des inneren Betriebes
- die Wahrnehmung der Rechte
- die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden
- sowie die Eingliederung von Bewohner*innen
eingebunden.
Unsere beiden Gesamt-Bewohner-Vertretungen Marlena Spiewack und Hans-Werner Schmidt sind beim neuen Projekt „Bewohner-Vertretungen stärken“ der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. dabei.
Worum geht es in dem Projekt?
Mitbestimmen ist wichtig. Auch für Menschen mit Beeinträchtigung, die zusammen in einer Einrichtung leben. Sie sollen mehr beim Wohnen mitbestimmen, z. B. bei Regeln im Alltag oder beim Einzug neuer Mitbewohner. Deshalb sollen Bewohner-Vertretungen gestärkt werden.