Tagesförderstätte Stadthagen
in der Lothar-Wittko-Werkstatt
In unseren Betriebsstätten befinden sich auch Menschen mit einer Schwerstbehinderung, die nicht oder noch nicht im Arbeitsbereich der Werkstätten tätig sein können. Jede Tagesförderstätte ist als eigener Bereich innerhalb der Werkstatt mit Aufenthaltsraum, Gruppenräumen und Sanitärbereich ausgestattet und bietet eine Tagesstruktur für behinderte Menschen. Die Räume sind so gestaltet, dass sie soziale Begegnung und sinnvolle Beschäftigung ermöglichen. Im Mittelpunkt stehen auch hier die Teilnehmenden, die wir wertschätzen und respektieren mit ihren individuellen Bedürfnissen und Ressourcen. Förderung und Teilhabe finden in unserer Tagesförderstätte Stadthagen in Kleingruppen oder Einzelaktivitäten statt. Es ist unser grundlegendes Ziel, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch individuelle Begleitung und Unterstützung soweit wie möglich zu realisieren.
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Angebote
Im Mittelpunkt der vielfältigen Angebote steht die arbeitsweltbezogene Teilhabe und Bildung
- Grundversorgung/Pflege
- Unterstützung in Krisensituationen
- Physio-/Ergotherapie
- Psychomotorik/Motopädagogik
- Basale Stimulation und Kommunikation
- Unterstützte Kommunikation
- Snoezeln
- Tiergestützte Aktivitäten
- Anbahnung zielgerichteter und arbeitsweltorientierer Tätigkeiten
- Lebenspraktische Assistenz
Kreativangebote
- Gemeinsame Mahlzeiten
- Musik, Film und Spiele
- Sport- und Bewegung
- Werken und Kontakte in der Werkstatt
Gemeinsame Ziele
Perspektiven entwickeln
Es ist unser grundlegendes Ziel, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch individuelle Begleitung und Unterstützung soweit wie möglich zu realisieren. In gezielten Angeboten sollen die Fertigkeiten und Fähigkeiten individuell erweitert oder erhalten werden.
Ein weiteres Ziel unserer Betreuung ist es, die Teilnehmer*innen dahingehend zu fördern, ein Minimum an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu erreichen. Dadurch soll der Übergang in den Berufsbildungsbereich und im weiteren Verlauf in den Arbeitsbereich der WfbM ermöglicht werden.
Team
Unser Tagesförderstättenteam ist multiprofessionell
- Heilerziehungspfleger*innen
- Heilpädagogen*innen
- Pflegefachkräfte
- Ergotherapeuten*innen
- Sozialpädagogen/ -arbeiter*innen
- Psychologen*innen
- Betriebsarzt/-ärztin
Rechtliche Grundlagen
Werkstattfähigkeit
Neben ihrem privaten Umfeld in der Familie oder einer Wohneinrichtung bietet die Tagesförderstätte erwachsenen Menschen mit geistiger und/oder Mehrfachbeeinträchtigung, die eine schulische Förderung durchlaufen oder ihre Schulpflicht erfüllt haben und aus individuellen Gründen (siehe § 219 Abs. 3 SGB IX) nicht werkstattfähig sind, einen zweiten Lebensraum. Die Teilnehmer beziehen Eingliederungshilfeleistungen nach § 113 SGB IX. Die Tagesförderstätte erfüllt den Rechtsanspruch von Menschen mit Beeinträchtigung zur sozialen Teilhabe und bietet eine angemessene Tätigkeit. Der Personenkreis ist beschrieben durch § 99 SGB IX in Kombination mit dem Nichterfüllen der Aufnahmevoraussetzungen für die WfbM gemäß § 219 Abs. 3 SGB IX.
Ansprechpartner*in "Tagesförderstätte Stadthagen"
Birgitta Tessin
Bereichsleiterin Tagesförderstätte
Lothar-Wittko-Werkstatt
Ostring 8a, 31655 Stadthagen
Tel. +49 5721 700-158
Fax +49 5721 700-118
Christine Kellermann
Begleitender Dienst
Lothar-Wittko-Werkstatt
Ostring 8a, 31655 Stadthagen
Tel. +49 5721 700-144
Fax +49 5721 700-118
Elfi Müller
Begleitender Dienst
Lothar-Wittko-Werkstatt
Ostring 8a, 31655 Stadthagen
Tel. +49 5721 700-143
Fax +49 5721 700-118
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In den Werkstätten der PLSW etablieren wir derzeit die „Bildung & Qualifizierung mit QE“. Eng angelehnt an die Ausbildungspläne anerkannter Ausbildungsberufe werden Lerninhalte in kleinste Einheiten, die sogenannten Qualifizierungseinheiten (QE) zergliedert. Diese stellen reich bebildert und in verständlicher Form und Sprache den Lerninhalt so dar, dass Menschen mit Beeinträchtigungen auch komplexere Tätigkeiten auf jeweils ihrem Leistungsniveau nachvollziehen und erlernen können.
Die Interessenvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigung in den Betriebsstätten werden durch den Werkstattrat, der Frauenbeauftragte, des Eltern- und Betreuerbeirates, der Schwerbehindertenvertretung oder der Bewohnervertretung vertreten. Das heißt, Probleme, Sorgen, Impulse, Ideen können an die Interessenvertretungen herangetragen werden. Diese setzen sich mit Lösungsmöglichkeiten auseinander und stellen bei Bedarf den Kontakt zu den Betriebsstättenleitern, Geschäftsbereichsleitern oder zur Geschäftsführung her.